von Ines Dittmar und Carola Sieling Bei Veröffentlichung von Aufnahmen, auf denen Personen identifizierbar sind, ist immer zu prüfen, ob im konkreten Einzelfall nicht eine Persönlichkeitsrechtsverletzung vorliegt. Liegt keine ausdrückliche oder konkludente Einwilligung des Abgebildeten vor (so wird sie…