Das Amtsgericht Würzburg hat mit Urteil vom 6.9.2013 entschieden, dass ein Verkäufer kein Zurückbehaltungsrecht an einem eingesandten Notebook geltend machen könne, weil mit Einlösung des Gutscheins kein Reparaturauftrag erteilt worden sei. Was war geschehen? Der Kläger hatte online einen…