Hinweisgeberschutz

21 Nov: FAQ zum Hinweisgeberschutz

PFD_5524

Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist am 2. Juli 2023 in Kraft getreten. Seit diesem Stichtag müssen Unternehmen und Organisationen mit ab 250 Beschäftigten interne Meldestellen für einen geeigneten Hinweisgeberschutz eingerichtet haben. Ab 17. Dezember 2023 gilt diese Verpflichtung dann für Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden. Das Hinweisgeberschutzgesetz dient der Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie vom 23. Oktober 2019.