Das AG Frankfurt hat in seiner Entscheidung Az.: 31 C 79/05-83 die Zahlungsklage der Telekom gegen eine Kundin abgewiesen. Die Telekom war demnach verpfllichtet, die entstandenen Kosten durch den Einzelverbindungsnachweis zu beweisen. Mehr dazu bei heise..
Telekommunikation
von Carola Ernesti Allgemeine Rechtsinformationen Telekommunikation
Bei einer Anhörung des Wirtschaftsausschusses zum Anti-Spam-Gesetzentwurf der Regierungskoalition sprachen sich am Montag im Bundestag die geladenen Sachverständigen und Vertreter von Verbänden überwiegend für eine Verschärfung der Sanktionen in dem Entwurf aus. Mehr…