von Ines Dittmar und Carola Sieling Das OLG Oldenburg hat in seinem Beschluss vom 23.09.2014, Az.: 6 U 113/14 entschieden, dass eine AGB-Klausel, die ausschließlich deutsches Recht als Vertragsgrundlage vorsieht, im Rechtsverkehr mit nicht in Deutschland ansässigen Verbrauchern unwirksam…