11 Jun: Zahn abgebrochen nach Biss auf Weingummi – Die Haftung nach dem ProduktHaftG 0 von Carola Sieling E-Commerce von Carola Sieling und Ines Dittmar Das OLG Hamm hat am 23.05.2013 (Az. 21 U 64/12) den Süßwarenhersteller HARIBO aus Bonn dazu verurteilt, an den Kläger aus Bielefeld Schadensersatz und zusätzlich Schmerzensgeld in Höhe von 2000,- EUR zu leisten….