Der Onlinehandel kennt bereits den sogenannten gesetzlich geregelten „Bestellbutton“, der den Verbraucher deutlich auf den kostenpflichtigen Abschluss eines Vertrages hinweisen soll. Ab dem 01.07.2022 wird ein weiterer Button wichtig – diesmal bei laufzeitgebundenen Onlineverträgen: Bereits auf der Webseite muss…