Das BAG hat durch Urteil vom 24. März 2011 (2 AZR 282/10) entschieden, dass außerordentliche Kündigungen wegen Speicherung privater Dateien auf einen Firmenlaptop sowie wegen Durchführung von backups auf einer privaten Festplatte unzulässig sind. Einer Kündigung aus diesen Gründen…