Ein Betroffener beantragte bei der Österreichischen Post ihm mitzuteilen, gegenüber welchen Empfängern sie seine personenbezogenen Daten offengelegt habe. Er stützte sich auf die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Das Recht auf Auskunft ist ausdrücklich in Art. 15 DSGVO sowie in Art. 8 Abs. 2 Satz 2 GRCh geregelt….