Das OLG Hamburg Hamburg hat sich in seiner Entscheidung vom 13.02.2012 (3 W 92/12) zu der Praxis einiger Anwälte geäußert, die vorbeugende Unterlassungserklärungen in Filesharingmandaten abgeben. Danach stellt eine Zusendung von vorbeugenden Unterlassungserklärungen in Filesharing-Angelegenheiten einen Eingriff in den…