von Carola Sieling und Anne-Kathrin Philipp Das Amtsgerichts Bielefeld (Beschluss vom 05.06.2015, AZ: 42 C 14/15)hat festgestellt, dass die Klägerin die Kosten zu tragen hat, wenn sie die Klage nach Auskunft des Anschlussinhabers über weitere Internetnutzer zurücknimmt. Das ist…