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Die Barrierefreiheitserklärung nach dem BFSG – das müssen Sie wissen!

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Warum benötigen Unternehmen eine Erklärung zur Barrierefreiheit?

Eine Erklärung zur Barrierefreiheit ist für viele Unternehmen und Organisationen Pflicht. Sehen Sie dazu unseren Blogbeitrag

Fehlende oder unvollständige Erklärungen können Bußgelder und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Wo ist die Barreirefreiheitserklärung zu veröffentlichen? 

Die Erklärung zur Barrierefreiheit muss gut sichtbar und dauerhaft auf der jeweiligen Website oder in der mobilen Anwendung veröffentlicht werden, auf die sie sich bezieht. Sie soll für alle Nutzer:innen einfach zugänglich sein. Wir empfehlen die Einbindung über einen eigenen von jeder Seite aus leicht auffindbaren Link, zum Beispiel zusätzlichem Impressum und der Datenschutzerklärung.

Wir empfehlen für die Verlinkung auch in Social Media zusätzlich auch die Einrichtung eines sog. sprechenden Links mit der URL-Struktur, wie z. B. /barrierefreiheitserklaerung oder /accessibility-statement bereitgestellt wird. Dort sollten alle relevanten Informationen zur Barrierefreiheit, Kontaktdaten und der Prozess für Feedback oder Beschwerden klar und transparent dargestellt sein.

Muss in der Erklärung zur Barrierefreiheit angegeben werden, wenn Teile der Website oder digitalen Dienstleistung nicht barrierefrei sind?

Nein, es besteht grundsätzlich keine Verpflichtung, Ausnahmen oder nicht barrierefreie Inhalte in der Erklärung zur Barrierefreiheit explizit aufzuführen. Die Rechtslage sieht vor, dass betroffene Unternehmen und Dienstleister entweder eine vollständige Barrierefreiheit sicherstellen oder sich auf gesetzlich definierte Ausnahmetatbestände berufen müssen.

Mustererklärung

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Informationen zur Barrierefreiheit

Beschreibung der Leistung

Diese Webseite stellt unsere Produkte……….. in unserem Online-Shop zur Verfügung. Darüber hinaus bietet sie Kontaktmöglichkeiten zu unserem Unternehmen und Zugang zu unseren Produkten. Zusätzlich finden sich allgemeine Informationen zu unserem Unternehmen und unseren Leistungen.

Geltende Anforderungen

Die Anforderungen an die Barrierefreiheit ergeben sich aus dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), insbesondere aus § 14 in Verbindung mit § 3 Absatz 1 BFSG sowie der dazugehörigen Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz.
Die technischen Umsetzungsmaßnahmen orientieren sich dabei an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) in der Version 2.2 mit den Konformitätsstufen A und AA.

Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen

Diese Webseite ist nach den oben genannten Richtlinien barrierefrei.

Wenn Sie auf Probleme stoßen oder Verbesserungsvorschläge haben solltest, kontaktiere uns bitte unter: barrierefrei@xy.de

Verbraucherinformation:

Unternehmensname und Vertreter:
Adresse: 
Telefon: 
E-Mail:

Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)

Die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) soll als neue Anstalt des öffentlichen Rechts in Sachsen-​Anhalt, in der Landeshauptstadt Magdeburg, die Arbeit aufnehmen. Voraussetzung hierfür ist die Ratifikation des Staatsvertrages zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) durch alle Bundesländer. Alle Ländern schaffen derzeit die hierfür notwendigen Voraussetzungen.

Ihre Anfragen richten Sie bis zur formalen Errichtung der MLBF an: 

MLBF (in Errichtung)
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg

Telefon: 0391 567 6970
E-​Mail: MLBF(at)ms.sachsen-​anhalt.de. 

Ihre Anfragen und Informationen werden von dort an die zuständigen Stellen weitergeleitet.

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Wenn Sie sicherstellen möchten, dass Ihre Unternehmenswebseite den rechtlichen Anforderungen entspricht und keine unnötigen Risiken birgt, unterstützen wir Sie gerne. Nicht nur im Rahmen des BFSG bieten wir eine umfassende rechtliche Prüfung von Webseiten an – praxisnah, verständlich und auf die Besonderheiten Ihres Geschäfts zugeschnitten.

Sprechen Sie uns an, wenn Sie Ihre Online-Präsenz rechtssicher gestalten wollen.

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