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Filesharing-Abmahnungen bald mit gedeckelten Anwaltskosten!?!

Am 27.06.2013 verabschiedete der Bundestag das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken.

Das neue Gesetz soll Verbrauchern u.a. vor überhöhten Abmahngebühren bei Urheberrechtsverletzungen (Filesharing) schützen. Die Abmahnkosten der Rechtsanwälte sollen stark verringert werden. Hiernach sollen nur noch 155,29 € an Anwaltskosten entstehen (Streitwert maximal 1000,00 €) bei der ersten Abmahnung. Problematisch könnte hier lediglich die Ausnahme sein, dass dies nicht gilt, wenn dies „nach den besonderen Umständen des Einzelfalls unbillig“ ist. Hier wird die Rechtsprechung erst Klarheit schaffen!

Zudem wird der fliegende Gerichtsstand abgeschafft, ein Verbraucher muss demnach an seinem Wohnort verklagt werden und muss sich nicht nach dem gewählten Ort des Klägers richten.

Endlich – bei unberechtigten Abmahnungen soll man künftig einen Gegenanspruch auf Ersatz seiner eigenen Rechtsverteidigungskosten erhalten können. Dies ist wichtig für Online-Shops, welche bei unberechtigten Abmahnungen häufig auf ihren eigenen Kosten sitzen bleiben und dadurch in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Die Kosten der Rechtsverteidigung bei unberechtigten Abmahnungen konnten bislang nur bei Kennzeichenrechtsverletzungen vom Abmahner erstattet verlangt werden.

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