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OLG München: Das Ende von double-opt-in?

Das OLG München (Urteil vom 27.9.2012 – 29 U 1682/12) hat entscheiden, dass in dem zu entscheidenden Fall die per Mail verschickte sog. Check-mail nach Anmeldung eines Newsletter-Abos im double opt-in Verfahren unzulässig ist.

Hintergrund der Entscheidung ist § 7 UWG, der verbietet E-Mail Werbung ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung, unabhängig davon, ob der Adressat ein Verbraucher oder sonstiger Marktteilnehmer ist-zu versenden.

Bedeutet dies das Ende des Double Opt-in Verfahren?

Nein.

Ohne hier auf Details einzugehen, teile ich die Meinung des geschätzten Kollegen RA Schwenke, der sich hierzu schon am Vortag umfassend geäußert hat.

Der Sachverhalt ist bei heise.de vom Kollegen Prof. Dr. Kaufmann anschaulich herausgearbeitet worden. Dort wird auch der aktuelle Diskurs problematisiert.

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