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LG Hamburg: einstweilige Verfügung bei Verwendung von Google Analytics

von Ines Dittmar und Carola Sieling

Was viele nicht wissen: Eine Datenschutzerklärung ist zwingend auf einer Webseite einzubauen und sie muss auch richtig und vollständig sein!

Wer insbesondere Google Analytics verwendet, sollte darüber auch richtig belehren und auch nur datenschutzkonform einsetzen! So entschied das Landgericht Hamburg am 9.8.2016 (Az. 406 HKO 120/16) im Wege der einstweiligen Verfügung.

Ein Unternehmen, welches sich auf die Beratung von Datenschutz spezialisiert hat, musste feststellen, dass ein unmittelbarer Wettbewerber auf seiner Homepage das Analysetool Google Analytics nicht datenschutzkonform einsetzte. Er also nicht in seiner Datenschutzerklärung entsprechend informierte. Die Datenschutzerklärung erhielt lediglich eine standardmäßige Belehrung über die Verwendung von Cookies.

Das Landgericht Hamburg untersagte dem Antragsgegner,

“Nutzern gegenüber innerhalb eines Angebotes von Telemedien personenbezogene Daten zu erheben und/oder erheben zu lassen, ohne gleichzeitig die gem. § 13 TMG notwendigen Informationen vollständig zur Verfügung zu stellen und/oder stellen zu lassen,”

Also kurz: Google Analytics einzusetzen ohne darüber aufzuklären.

Neben der fehlenden Belehrung wurde Google Analytics auch nicht datenschutzkonform eingesetzt, da die Übermittlung der IP-Adresse ungekürzt an Google erfolgte.

Fazit

Die Gefahr einer Abmahnung, die hinter einer unzureichenden Datenschutzerklärung und in der Verwendung von Analysetools lauert, wird häufig unterschätzt.

Nach aktueller Rechtsprechung handelt es sich bei § 13 TMG um eine Marktverhaltensregel, was zur Folge hat, dass fehlende oder fehlerhafte Datenschutzerklärungen einen abmahnfähigen Wettbewerbsverstoß darstellen (vgl. auch schon OLG Hamburg, Urteil vom 27.06.2013 – Az.: 3 U 26/12).

Lesen Sie dazu auch unseren Beitrag: “Google Analytics datenschutzkonform einsetzen”

Lesen Sie auch unsere ausführliche Schritt für Schritt Anleitung und nutzen Sie gern unsere Muster-Datenschutzerklärung!

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