Auch nach Ende der epidemischen Lage sind Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes erforderlich, um Ansteckung bei der Arbeit zu verhindern. Bis zum 25.05.2022 gelten gewisse Regelungen. Was das für den Arbeitsschutz bedeutet, erläutert Carola Sieling, Fachanwältin für IT-Recht in der aktuellen Ausgabe der AssCompact.
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