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Das Wichtigste zum neuen EU Data Act – ab 12.9.2025

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Der EU Data Act bringt ab dem 12. September 2025 umfassende Änderungen im Umgang mit personenbezogenen als auch nicht-personenbezogenen Daten. Für Unternehmen und Anbieter digitaler Dienste ist es jetzt entscheidend, die neuen Spielregeln rechtzeitig zu kennen und umzusetzen – dabei unterstützen wir als spezialisierte IT-Fachanwaltskanzlei praxisnah und juristisch fundiert.

Wer ist Adressat des Data Acts?

Der Kreis der Betroffenen ist weit gefasst:

  • Hersteller vernetzter Produkte: Das betrifft u.a. IoT-Geräte, smarte Maschinen, Fahrzeuge oder Haushaltselektronik.
  • Anbieter verbundener digitaler Dienste (z.B. Apps, Cloudlösungen für smarte Produkte).
  • Nutzer dieser Produkte und Dienste, egal ob Privatkunde oder Unternehmen.
  • Dateninhaber, d.h. Unternehmen oder Personen, die über Zugriff auf solche Daten verfügen.
  • Datenempfänger (z.B. Servicepartner, Drittanbieter).
  • Cloud-Service-Provider und andere Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten.
  • Auch Behörden bekommen unter bestimmten Bedingungen Zugriffsrechte.
  • Ausnahmen: Kleinst- und Kleinunternehmen (<50 Mitarbeitende, <10 Mio.€ Umsatz) sind größtenteils privilegiert bzw. befreit.

Was sind die zentralen Pflichten?

  • Access by Design: Produkte/Dienste müssen so gestaltet sein, dass Nutzern der Zugang zu den erzeugten Daten möglich ist.
  • Transparenz- und Informationspflichten: Schon vor Vertragsabschluss (Kauf/Miete/Leasing) müssen Nutzer klar, verständlich und vollumfänglich darüber informiert werden, welche Daten generiert werden, zu welchem Zweck, wer darauf zugreifen kann, und wie der Nutzer selbst darauf zugreifen kann.
  • Bereitstellung von Daten: Auf Verlangen müssen die betreffenden Daten (überwiegend kostenlos) zur Verfügung gestellt werden – auch grundsätzlich an Dritte.
  • Neue Regelungen zur Vertragspraxis: Nutzungsrechte an Daten, Vertragsklauseln zu Datenweitergabe und Interoperabilität müssen den neuen EU-Vorgaben entsprechen. Exklusive Datennutzung ist nur unter strenger Beachtung des Data Acts noch vertraglich regelbar. 
  • Schnittstellen und Interoperabilität: Förderung des einfachen Wechsels zwischen Anbietern von Cloud-Dienstleistungen.
  • Technischer und organisatorischer Datenschutz: Umsetzung der Vorgaben unter Berücksichtigung der DSGVO und von Geschäftsgeheimnissen. 

Ab wann gilt der Data Act?

  • Startschuss: Die meisten Vorschriften sind ab dem 12. September 2025 umzusetzen.
  • Es gelten einige Übergangsregeln bis Januar 2027

Compliance – Wie können Unternehmen jetzt reagieren?

  • Rechtliche & technische Analyse aller betroffenen Produkte und Dienste.
  • Vertragsprüfung und -anpassung: AGB und individuelle Verträge dürfen nicht gegen die Regelungen des Data-Acts verstoßen. 
  • Technische Implementierung: Sicherstellen, dass Systeme einen einfachen Datenzugriff ermöglichen.
  • Schulungen und Prozesse: Mitarbeitende sowie Kunden/Partner rechtzeitig informieren und vorbereiten.
  • Verzahnung mit Datenschutz und Geheimnisschutz: Doppelregulierung beachten, Risiken für Bußgelder und Schadensersatz minimieren.

Der Data Act verlangt eine professionelle Verzahnung von juristischem Fachwissen und technischer Umsetzung. 

Als IT-Fachanwaltskanzlei beraten und begleiten wir Ihr Unternehmen pragmatisch und kompetent auf dem Weg zur Data-Act-Compliance – sprechen Sie uns gern an!