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Unrechtmäßige Online-Bewertungen: So wehren Sie sich erfolgreich

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Negative Bewertungen im Internet können für Unternehmen schnell zur ernsthaften Bedrohung werden. Doch nicht jede schlechte Bewertung muss hingenommen werden – die aktuelle Rechtsprechung stärkt Ihre Rechte deutlich.

Wenn Bewertungen zur Existenzbedrohung werden

Ob auf Google, kununu oder anderen Plattformen: Eine Flut negativer Kommentare kann den Ruf eines Unternehmens nachhaltig schädigen. Doch was viele nicht wissen: Unzulässige Bewertungen und diffamierende Äußerungen müssen Sie nicht einfach hinnehmen.

Was sagt die Rechtsprechung?

Die Gerichte haben in den vergangenen Jahren mit zahlreichen Entscheidungen klargestellt: Bewertungen ohne reale Kundenerfahrung oder mit unbelegten, pauschalen Vorwürfen („schlechtester Service ever“ etc.) müssen von Plattformbetreibern gelöscht werden.

Bereits Indizien für Fake-Bewertungen – etwa auffällige Profile oder verdächtige Bewertungshäufungen – reichen für eine berechtigte Löschaufforderung aus.

Wegweisendes Urteil: kununu muss Klarnamen herausgeben

Besonders bedeutsam ist eine Entscheidung des OLG Hamburg vom Februar 2024 (Az. 7 W 11/24): Arbeitgeber haben das Recht, Bewertungen löschen zu lassen, wenn der Portalbetreiber den Bewerter nicht ausreichend identifizierbar macht, um den behaupteten Kontakt und damit die Grundlage der Bewertung zu überprüfen.

Dies gilt auch dann, wenn der Portalbetreiber sich auf datenschutzrechtliche Bedenken beruft.

Was bedeutet das konkret?

  • kununu muss bei konkreten Beanstandungen die Echtheit überprüfen
  • Unbegründete Bewertungen müssen gelöscht werden
  • Datenschutz dient nicht als Schutzschild für unrechtmäßige Bewertungen

Diese Entscheidung macht Bewertungsplattformen transparenter und fairer für alle Beteiligten – und stärkt Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber erheblich in ihren Rechten.

Welche Bewertungen müssen gelöscht werden?

Plattformbetreiber sind verpflichtet, folgende Inhalte zu entfernen:

  • Bewertungen von Nicht-Kunden oder Nicht-Mitarbeitenden
  • Diffamierende Äußerungen
  • Unwahre Tatsachenbehauptungen
  • Reine Schmähkritik ohne sachlichen Kern

Ihre Rechte auf einen Blick

Sie haben Anspruch auf:

  • Zeitnahe Entfernung unzulässiger Bewertungen
  • Auskunft über die Identität von Fake-Bewertern
  • Schadensersatz bei nachweisbaren Schäden

So gehen wir vor

Wir unterstützen Sie professionell bei allen Schritten:

  1. Prüfung der Bewertungen auf Rechtmäßigkeit
  2. Kommunikation mit Plattformbetreibern
  3. Gerichtliche Durchsetzung, wenn nötig
  4. Reputationsschutz für Ihr Unternehmen

Fazit: Handeln lohnt sich

Die aktuelle Rechtsprechung zeigt eindeutig: Sie müssen unrechtmäßige Bewertungen nicht dulden. Wahrheitsgemäße Bewertungen sind Pflicht – für Bewertende wie für Plattformen. Nutzen Sie Ihre Rechte und schützen Sie Ihre Reputation aktiv.


Sie haben Fragen zur Löschung negativer Bewertungen oder zum Schutz Ihrer Online-Reputation? Wir sind gerne Ihr Ansprechpartner und begleiten Sie durch den gesamten Prozess.