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Störerhaftung – WLAN auch für die Deutschen!

Update 27.07.2016

Ab heute ist das “Zweite Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes“ in Kraft (BGBl. 2016 Teil I, 1766, (1767))

Dem § 8 TMG wird folgender Absatz 3 angefügt:
„(3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für Diensteanbieter nach Absatz 1, die Nutzern einen Internetzugang über ein drahtloses lokales Netzwerk zur Verfügung stellen.“
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von Anne-Kathrin Philipp und Carola Sieling

Ein guter Tag, nicht nur für die Freifunker Gemeinde. Man glaubt es kaum. Deutschland nähert sich endlich einem fast weltweiten Standard. Auch in Deutschland soll es ab Ende des Jahres tatsächlich möglich sein, offene WLAN Netze anbieten zu können, ohne befürchten zu müssen, mit Abmahnungen überzogen zu werden.

Ganz überraschend hat sich die große Koalition diese Woche auf eine Abschaffung der Störerhaftung geeinigt. Naja, das Rechtsinstitut der Störerhaltung wird wohl nicht abgeschafft, aber immerhin die Störerhaftung des Anschlussinhabers, wenn er WLAN für Dritte zur Verfügung stellen möchte. Sofort war der Jubel im Netz groß, kann doch dadurch die Unsicherheit der Nutzer und Betreiber von offenen WLANs und dem Abmahnwahnsinn Einhalt geboten werden.

Allerdings sollte man Vorsicht walten lassen. Es gibt hier noch keinen konkreten Gesetzestext. Es bleibt abzuwarten, ob etwaige Schlupflöcher für die Abmahnindustrie eingebaut werden.

Konkret soll in dem geplanten Gesetzesvorhaben der Passus bezüglich der Themen „Passwortpflicht“ und „Vorschaltseite“ gestrichen werden. Dies war zuvor stark kritisiert worden.

Angeblich soll es eine komplette Gleichstellung von WLAN-Anbietern mit Access-Providern geben. Betreiber von offenen WLANs dürften sich dann ebenfalls auf eine Haftungsprivilegierung des TMG berufen.

Problematisch ist hierbei auch, dass dieser Änderungsvorschlag noch niemandem schriftlich vorliegt. Hier bleibt also abzuwarten, ob die große Koalition tatsächlich die Störerhaltung für WLAN-Betreiber bedingungslos abschafft.

Die wichtige Frage, die sich dabei stellt: wird es dann keine Abmahnungen mehr geben?

Abmahnungen werden nach wie vor ausgesprochen werden. Die Rechteinhaber haben schließlich unabhängig davon ein Interesse daran, dass ihre urheberrechtlich geschützten Werke nicht illegal verbreitet werden. Im Einzelfall muss anschließend geprüft werden, ob der Anschlussinhaber von dem Haftungsprivileg profitieren kann und selbst nicht für etwaige Urheberrechtsverletzungen o.ä. haftet. Eine Haftung des Verletzers ist dadurch natürlich nicht ausgeschlossen, lässt sich allerdings auch heute schon nur schwer bis gar nicht aufklären.

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