Netzeitung teilt mit, dass das Pilotprojekt der Polizeidirektion Lüneburg “SMS-Fahndung” nach 6 Monaten eingestellt wurde.
Die Initiative SMS-Fahndung wurde im Februar 2004 zur Kriminalitätsbekämpfung vom Bundesinnenministerium ins Leben gerufen.
Datenschutz und Fahndung: Die Weitergabe von Fahndungsinformationen wie Personenbeschreibungen flüchtiger Straftäter oder auch von amtlichen Kraftfahrzeug-Kennzeichen an bestimmte Bevölkerungsgruppen via Mobilfunk-SMS oder sonstiger Medien ist eine Öffentlichkeitsfahndung. Sie verfolgt das Ziel, Hinweise aus der Bevölkerung zu tatrelevanten Wahrnehmungen zu erhalten. Die rechtlichen Voraussetzungen für diese Maßnahme ergeben sich aus den §§ 131 ff. StPO bzw. auch aus den jeweiligen Sicherheits- und Ordnungsgesetzen der Länder. Die Polizei ist für die Einhaltung der Rechtsvorschriften verantwortlich.
Kraft Gesetzes ist eine Öffentlichkeitsfahndung i.d.R. nur bei schweren Straftaten zulässig. Daher löst die Polizei SMS-Fahndungen nur in besonderen Fällen aus. Sie werden also nicht ständig Fahndungs-Nachrichten erhalten.
Wer Lust hat an dem Projekt teilzunehmen sollte sich beim Bundeskriminalamt (BKA) informieren und registrieren. Hiernach sind vorrangig die Bürgerinnen und Bürger angesprochen, die sich berufsbedingt im öffentlichen Raum bewegen und im Rahmen dessen oftmals erheblich schneller als die Polizei hilfreiche Wahrnehmungen machen. Es dürfte jedoch nur noch wenige Dienststellen geben, die eine SMS-Fahndung anbieten.