In dem Urteil des Landesarbeitsgerichtes (LAG) Baden-Württemberg vom 29.07.2004 (Aktenzeichen: 21 Sa 113/03) nimmt das Gericht Stellung zur Meinungsfrei Getting Your Man Back After A Break Up heit des Arbeitnehmers in einem Arbeitsverhältnis. Einen Überblick zur Entscheidung erhalten Sie bei RA Henning Wüst.
Auch das Betreiben eines Weblogs könnte für einen Arbeitnehmer bedenklich sein. Lesen Sie hierzu den bei Telepolis erschienen Artikel. Die in dem oben genannten Urteil enthaltenen Grundsätze sind mE auch für Meinungsäußerungen in Weblogs entsprechend anzuwenden.