Im Rahmen einer Sammelklage vor einem US-Kammergericht in Los Angeles hat Palm eine Einigung mit der Klägerpartei erzielt, wonach der Hardwarehersteller die Käufer eines Palm M100, M105 oder M125 mit einem Ersatzgerät entschädigt, wenn sie ihr Gerät einschicken. Hintergrund der gerichtlichen Auseinandersetzungen sind Fehlfunktionen in den erwähnten Geräten, die einen Datenverlust beim Batteriewechsel zur Folge haben, auch wenn man sich genau an die Anleitung des Herstellers hält. Mehr dazu bei golem.de…