Das LG Frankfurt am Main hat nach unserer Rüge im Rahmen eines Kostenfestsetzungsbeschlusses (Az.: 2-06 O 427/12, vom 06.05.2013) die angesetzten Reisekosten eines Rechtsanwaltes herabgesetzt. Der Rechtsanwalt hatte zunächst die Erstattung von Flugkosten (Strecke München-Frankfurt) für die Nutzung der Business Class angesetzt. Im Rahmen der Kostenfestsetzung durch das Gericht hat diese allerdings lediglich die fiktiven Kosten für einen Flug des Tarifs Economy Flex festgesetzt. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Die Rechtsmittelfristen laufen noch.
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