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Tarifregister

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales führt gem. § 6 TVG ein Tarifregister, in das der Abschluss, die Änderung und die Aufhebung der Tarifverträge eingetragen werden.

Das Bundesministerium stellt online das Verzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge zur Verfügung. (Stand 1.7.2007).

Das Tarifregister für NRW enthält nicht nur sämtliche Tarifverträge, die im Land Nordrhein-Westfalen gültig sind (Veröffentlicht vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW), sondern gibt auch einen kurzen verständlichen Überblick über das Tarifrecht.

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