Das EU-Vorhaben zur verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung sieht eine Mindestspeicherdauer für die Daten von Festnetz-, Mobiltelefon- und Internetverbindungen mit dem Ziel einer effektiveren Terrorismusabwehr vor.
Ausdrücklich sind dabei keine Ausnahmevorschriften für Berufsgeheimnisträger vorgesehen. Das monierte richterweise auch die Bundesrechtsanwaltskammer.
Mandanten müssen sich ihren Rechtsanwälten rückhaltlos anvertrauen können, damit sie für ihren Fall den richtigen Rat bekommen. Sehr schön ist das Berufsgeheimnis und seine Funktion in den Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischet ex back”>get ex back