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Datenschutz: Speicherung der IP-Adresse bei Flatrates

Wir hatten bereits über die erstinstanzliche Entscheidung des AG Darmstadt berichtet.

Das LG Darmstadt (25 S 118/2005 – Urteil vom 25.01.2006) hat nun in zweiter Instanz entschieden und bestätigt, dass ein Internetprovider im Falle, dass der Kunde ed back”>How to win your girlfriend back

ine Flatrate nutzt, die IP-Adressen nicht speichern darf, weil diese Daten zu Rechnungszwecken nicht notwendig sind.

Die Revision wurde nicht zugelassen.

Mehr zu den Umständen bei heise.de