Wir hatten bereits über die erstinstanzliche Entscheidung des AG Darmstadt berichtet.
Das LG Darmstadt (25 S 118/2005 – Urteil vom 25.01.2006) hat nun in zweiter Instanz entschieden und bestätigt, dass ein Internetprovider im Falle, dass der Kunde ed back”>How to win your girlfriend back