Die Vertreter der öffentlichen Hand haben sich zusammen mit der BITKOM auf neue IT-Einkaufsbedingungen für den Bereich Service geeinigt. Die EVB-IT Vertragsmuster sind bei Beschaffungen durch die Bundesbehörden verbindlich anzuwenden. Auch Länder und Kommunen verwenden bei der Ausschreibung gern diese bekannten Standards. Die neuen „EVB-IT Service“ lösen zugleich die alten „BVB-Pflege“ (BVB: Besonderen Vertragsbedingungen für die Beschaffung von DV-Leistungen) ab und gehen über den Regelungsumfang des EVB IT-Systemvertrages noch hinaus!
Wir beraten sowohl Unternehmen, die sich an Ausschreibungsverfahren der öffentlichen Hand beteiligen wollen und auch ausschreibende Behörden bei der Fertigung der Ausschreibungsunterlagen (Wahl und Zusammenstellung der richtigen Vertragsmuster, evtl. erforderliche Ergänzungen, insbesondere in Bezug auf datenschutzrechtliche Fragen).