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Google Analytics datenschutzkonform einsetzen

Zunächst war es die Aufsichtsbehörde in Bayern, jetzt in NRW, die den datenschutzkonformen Einsatz von Google Analytics massenhaft prüft- Ihr Bundesland wird sicherlich noch folgen, wenn es nicht schon dabei war!

Die Vorraussetzungen sollen hier nochmals genannt werden:

1. Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung abschließen

2. übliche Google Datenschutzerklärung durch Zusatz von z.B. “Wir weisen darauf hin, dass diese Website Google Analytics mit der Erweiterung „_anonymizeIp()“ verwendet und daher IP-Adressen nur gekürzt weiterverarbeitet werden.” ergänzen und auf Widerspruchsmöglichkeit durch Browser Add-on hinweisen

3. Tracking-Code um „_anonymizeIp()“ ergänzen

Nicht zu vergessen, wenn bereits Google Analytics nicht datenschutzkonform im Einsatz war: Löschung von Altdaten, und zwar durch

Löschung des “alten” Accounts!

Kommentare (2)

Sollten private Blogger oder kleingewerbliche Blogger die Google Analytics einsetzen darüber nachdenken so eine ADV mit Google abzuschließen?

P.S.: Der Link zur ADV ist leider kaputt: https://www.google.de/analytics/terms/de.pdf

Carola Sieling

Danke! Den Link habe ich aktualisiert!

Rein privat genutzte Seiten sind von dieser Verpflichtung nicht erfasst. Alles, was darüber hinaus geht – also auch Kleingewerbliche – sollten den Vertrag allerdings abschließen.

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