Zunächst war es die Aufsichtsbehörde in Bayern, jetzt in NRW, die den datenschutzkonformen Einsatz von Google Analytics massenhaft prüft- Ihr Bundesland wird sicherlich noch folgen, wenn es nicht schon dabei war!
Die Vorraussetzungen sollen hier nochmals genannt werden:
1. Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung abschließen
2. übliche Google Datenschutzerklärung durch Zusatz von z.B. “Wir weisen darauf hin, dass diese Website Google Analytics mit der Erweiterung „_anonymizeIp()“ verwendet und daher IP-Adressen nur gekürzt weiterverarbeitet werden.” ergänzen und auf Widerspruchsmöglichkeit durch Browser Add-on hinweisen
3. Tracking-Code um „_anonymizeIp()“ ergänzen
Nicht zu vergessen, wenn bereits Google Analytics nicht datenschutzkonform im Einsatz war: Löschung von Altdaten, und zwar durch
Löschung des “alten” Accounts!
Sollten private Blogger oder kleingewerbliche Blogger die Google Analytics einsetzen darüber nachdenken so eine ADV mit Google abzuschließen?
P.S.: Der Link zur ADV ist leider kaputt: https://www.google.de/analytics/terms/de.pdf
Danke! Den Link habe ich aktualisiert!
Rein privat genutzte Seiten sind von dieser Verpflichtung nicht erfasst. Alles, was darüber hinaus geht – also auch Kleingewerbliche – sollten den Vertrag allerdings abschließen.