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Schutz der Verbraucher vor Kostenfallen im Internet: Die Button-Lösung

Das Gesetz gegen Kostenfallen im Internet wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt zum 1. August 2012 in Kraft.

Dieses Gesetz ist ein großer Schritt für den Verbraucherschutz im Internet. Durch die schnelle Umsetzung der so genannten Button-Lösung werden undurchsichtige Geschäftspraktiken im Internet eingedämmt und Internet-Nutzer besser davor geschützt, unbewusst in diverse Abofallen zu tappen.

Die neue gesetzliche Regelung besagt, dass Unternehmen bei einem kostenpflichtigen Vertrag den Verbraucher unmittelbar vor der Bestellung klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die wesentlichen Vertragselemente informieren müssen. Dies geschieht durch den sog. Button, also eine Schaltfläche, die der Verbraucher durch Anklicken bestätigt. Ein Vertrag kommt nur durch diese Bestätigung zustande, welche beinhaltet, dass der Verbraucher sich zu einer Zahlung verpflichtet.

Erfolgt der Vertragsschluss per Mausklick auf diese Schaltfläche, muss diese gut lesbar mit einem eindeutigen Hinweis wie “zahlungspflichtig bestellen” oder einer ähnlichen, aber eindeutigen Formulierung versehen sein. Wenn es an der Bestätigung des

Verbrauchers fehlt oder die Schaltfläche nicht rechtmäßig beschriftet ist, kommt kein Vertrag zustande. Im Zweifel muss der Unternehmer beweisen, dass er seinen Informationspflichten hinreichend nachgekommen ist.

WICHTIG:

Diese Regelung betrifft sämtliche online-Shopbetreiber. Shopbetreiber sollten die Beschriftung des Bestell-Buttons entsprechend anpassen und die neuen Informationspflichten berücksichtigen.

Empfehlenswerte Lektüre: 10 Fragen und Antworten zum Thema Button-Lösung bei der t3n von Martin Rätze

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