Texte, die nur im Internet veröffentlicht werden, erfüllen diese Textform nach Ansicht des KG Berlin nicht. Vielmehr verlangen die Richter eine „Perpetuierung der Erklärung beim Verbraucher“.
Dies könne etwa durch Zusendung der Widerrufsbelehrung per E-Mail sichergestellt werden. Bein Handel über eBay erhält der Verbraucher die Widerrufsbelehrung praktisch immer erst nach dem Vertragsschluss per E-Mail. Vor Vertragsschluss erfolgt also keine Belehrung in Textform und die Frist verlängert sich auf einen Monat.