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Neue Pflichten für Onlineshops mit Spielzeugsortiment!

Seit dem 20.07.2011 sind aufgrund der europäischen Richtlinie 2009/48/EG neue Kennzeichnungspflichten zu beachten! Die Umsetzung der Richtlinie zur Sicherheit von Spielzeug findet sich in der 2. Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz.

Bitte beachten Sie, dass keine Übergangsfristen gesetzt worden sind!

Einen ersten und guten Überblick erhalten Sie auch im Shopbetreiber-blog vom Kollegen Rätze.

Nützliche Hinweise finden sich auch in der Broschüre der Europäischen Kommission.

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