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Erleichterung im europaweitem Online-Handel

Die Verbraucherrechtrichtlinie hat den Europarat hat am 10.10.2011 passiert. Die Mitgliedstaaten haben nun 2 Jahre Zeit diese Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Durch die Entscheidung zur Vollharmonisierung darf der deutsche Gesetzgeber keine bzw. nur wenige abweichenden Vorschriften erlassen.

Die einzelnen Reglungen können wie gewohnt übersichtlich beim Kollegen Föhlisch nachgelesen werden.

FAZIT:

Ab Mitte 2013 werden umfangreiche Änderungen in Sachen Informationspflichten und Widerrufsrecht auf die Online-Händler zukommen, dafür wird der europaweite Handel jedoch vereinfacht.

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