Die Rechtssprechung musste sich schon oft mit der Problematik von eBay- Verkäufen bzw. Einkäufen auseinandersetzen.
In einem aktuellen Fall (BGH Urteil vom 11. März 2009, Az. I ZR 114/06) hat eine Dame unter dem Account ihres Mannes ein Halsband bei eBay versteigert und in der Beschreibung des Produktes Markenrechte und Urheberrechte Dritter verletzt sowie Wettbewerbsverstöße begangen.
Die Frage, die der Fall nun aufwirft – ob der Inhaber des Accounts für die begangen Verstöße haften muss – wurde in den Vorinstanzen verneint.
Unter anderen Gesichtspunkten betrachtet der Bundesgerichtshof die Angelegenheit. So seien die Accountdaten unzureichend geschützt gewesen, auch im familiären Bereich dürfen diese Daten nicht für jeden zugänglich sein.