Teil 5 – AGB
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden den rechtlichen Rahmen Ihrer Geschäftsbeziehung. Das Risiko unwirksamer AGB besteht darin, dass es bei Verstößen bei der gesetzlichen Regelung bleibt. Anstelle der unwirksamen AGB-Klausel tritt dann die gesetzliche Regelung. Den mit AGB verfolgten Zweck seine rechtliche Position zu stärken geht damit ins Leere. Gleichzeitig erhöhen Sie Ihre Haftung unnötig und müssen wirtschaftliche Verluste in Kauf nehmen, die Sie durch die Benutzung gültiger AGB vermieden hätten. Sie können in AGB Gewährleistung, Haftung, Zahlungsbedingungen etc. zu Ihren Gunsten regeln. Die Verwendung unzulässiger Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen berechtigt zugleich zur Abmahnung, z.B. durch Verbraucherschutzverbände, Wettbewerbsvereine oder Konkurrenten. Deswegen sollten Unternehmer Ihre AGB auf ihre Zulässigkeit hin überprüfen lassen. Das BGB und die Rechtsprechung lassen Unternehmern gerade gegenüber Verbrauchern kaum Gestaltungsspielraum, so dass sich unzulässige AGB im Hinblick auf die Abmahnbarkeit nicht lohnen. Lieferfristen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen z.B. derartig genau formuliert sein, dass der Verbraucher ohne weiteres den genauen Liefertermin errechnen kann. Formulierungen wie “in der Regel 3 Tage Lieferfrist” seien deshalb nach der Ansicht des Kammergerichts Berlin (Beschl. v. 3.4.2007, Az. 5 W 73/07) bei Verträgen über das Internet unwirksam.
Nutzen Sie Chancen eines professionellen Online-Auftritts, unterschätzen Sie gleichzeitig aber nicht die damit verbundenen Risiken.