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Ist Ihr Online-Auftritt juristisch abgesichert? Teil 4 – Domainrecht

Teil 4 – Domainrecht
Gute und einprägsame Domain-Namen sind bei .de Domains rar geworden. Vor der Reservierung einer noch freien Domain, sollten Sie sich erkundigen, ob der Domain-Name problemlos zu verwenden ist. Auch hier kann es zu namens- und kennzeichenrechtlichen Verstößen kommen. Ob eine .de Domain noch frei, können Sie bei der Denic kostenlos erfragen. Die Verwendung von Domainnamen ist ein häufiger Streitpunkt, wenn z.B. zwei Unternehmen dieselbe Domain registrieren wollen. Grundsätzlich gilt das Prioritätsprinzip, wonach demjenigen die Domain zusteht, der sie als Erster bei der Vergabestelle Denic registriert hat. Hier gilt der Grundsatz: First come – first served. Das OLG Stuttgart (Urt. v. 26.7.2007, Az. 7 U 55/07) hatte ergänzend entschieden, dass jedoch auch andere Fakten Berücksichtigung finden, die dazu führen können, dass dem Prioritätsälteren die Adresse doch nicht zusteht.