Die Arbeitsgruppe für Identitätsschutz im Internet (A-I3) klärt über die Machenschaften rund um das Thema Phishing auf. Aber auch die Helfer seien gewarnt. Wer Geld illegaler Herkunft transferiert, macht sich strafbar – auch wenn der Täter nicht wusste woher das Geld stammt.
Das AG Darmstadt hat am 11.01.2006 (Az. 212 Ls 360 Js 33848/05) den Angeklagten wegen gewerbsmäßiger Geldwäsche in fünf Fällen zu einer zur Bewährung ausgesetzten Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten verurteilt.
Der Täter kann auf eine solche E-Mail hereingefallen sein.