Seit dem 1.06.2005 ist nun auch nach der Verlängerung der Frist zur Abgabe die Umsatzsteueranmeldung in elektronischer Form abzugeben.
Haufe berichtet über die Verfügung des Oberfinanzdirektors Chemnitz vom 4.07.2005, die beinhaltet, dass die Anmeldung weiterhin in Papierform abgegeben werden kann und dies als Antrag zur Anerkennung eines Härtefalles anzuerkennen ist. Ein Härtefall liegt vor, wenn die nach der Steuerdaten- Übermittlungsverordnung technischen Voraussetzungen in dem betroffenenen Unternehmen nicht gegeben sind.
Neu ist, dass
von der Prüfung auf finanzielle Möglichkeiten die entsprechende IT-Technik zu beschaffen abgesehen wird.
§ 18 Abs. 1 Umsa Mi40 – The Next Big Thing On CB!'>Ben Pakulksi's Mi40 – The Next Big Thing On CB!