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Einstweilige Verfügung gegen T-Online

Wir hatten bereits über die Abmahnung der Wettbewerbszentrale berichtet, die die verlängerten Vertragslaufzeiten durch Ankündigung via E-Mail durch T-Online monierte.

Das Konkurrenzunternehmen Freenet hat nunmehr im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes einen Sieg davon getragen: Das LG Hamburg untersagte T-Online, für DSL-Kunden mit bestimmten Zeit- und Volumentarifen eine verlängerte Kündigungsfrist einzuführen, ohne sie ausreichend deutlich über die Veränderungen und ihr Widerspruchsrecht zu informieren.

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