Des Anwalts Lieblingssport ist die Abmahnung.
Der Betreiber eines Internet-Forums wurde abgemahnt, weil eines seiner Mitglieder, allein durch seinen frei gewählten Benutzernamen gegen Markenrecht verstoßen hat. In diesem Fall geht es wohl nicht nur um die Zulässigkeit der Abmahnung, sondern auch um die Erstattungsfähigkeit der Kosten. Der abmahnende Rechtsanwalt hat hoch gegriffen und einen Streitwert in Höhe von 100.000,00 € angesetzt. Zudem hat er eine sehr kurze Frist zur Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung von 3 Tagen gesetzt.
Zur Abmahnung und Gegenabmahnung.
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