Die Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs hat den Internetzugangsdienst T-Online wegen der Vertragsverlängerung für seine Bestandskunden abgemahnt. T-Online hatte Kunden mit Zeit- oder Volumentarifen für den DSL-Internet-Anschluß per E-Mail mitgeteilt, daß sich die Laufzeit ihres Vertrages, der bisher jederzeit kündbar war, auf zwölf Monate verlängert. Wer nicht innerhalb von sechs Wochen schriftlich Einwand gegen die Verlängerung erhebe, erkläre sein Einverständnis für die neuen Konditionen, fügte T-Online hinzu. Der gesamte Artikel über die FAZ…
[…] gegen T-Online
Wir hatten bereits über die Abmahnung der Wettbewerbszentrale berichtet, die die verlängerten Vertragslaufzeiten durch Ankündigung via E-Mail durch T-Online monierte. Da […]