LG München vom 3. Mai 2005 (Az. 33 O 3385/05): Die von der Mobilfunknetzbetreiberin O2 vorgenommene Umrechnung ihrer Minutenpreise von DM auf Euro bei gleichzeitiger Rundung verstößt gegen den Grundsatz der Kontinuität von Vertragsbedingungen. Dies hat zuvor im Rahmen einer Vorabentscheidung auch der Europäische Gerichtshof (EUGH) am 14.9.2004 entschieden.
Hintergrund und weitere Informationen auf den Seiten des Klägers – die Verbraucherzentrale Hamburg.