Die Urteilsgründe des LG Hannover zu der Entscheidung, dass der TV Sender Sat1 die Domäne schmidt.de an einen Webdesigner namens Schmidt abgeben muss, sind über die Kanzlei Dr. Bahr erhältlich.
Siehe auch Artikel vom 22.04.2005 bei IT-Blawg.
Die Urteilsgründe des LG Hannover zu der Entscheidung, dass der TV Sender Sat1 die Domäne schmidt.de an einen Webdesigner namens Schmidt abgeben muss, sind über die Kanzlei Dr. Bahr erhältlich.
Siehe auch Artikel vom 22.04.2005 bei IT-Blawg.