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E-Mail Disclaimer

Immer mal wieder kommt die Frage nach dem Disclaimer und seiner Wirksamkeit auf. Jeder macht es (ich eingeschlossen) nach dem Motto:

man kann ja nie wissen

Spiegel Online und muepe haben das Thema Disclaimer allgemein neulich wieder aufgegriffen.

Den E-Mail disclaimer, der zumeist lediglich eine Vertraulichkeitsabrede beinhaltet, möchte ich aus gegebenen Anlass nach einer Rundmail in der Kanzlei wieder aufgreifen.

Rechtlich ist das Thema nun umfassend auch in Bezug auf Haftungsbegrenzungen etc. in der Ausgabe Nr. 8/ 2005 der Zeitschrift Multimedia und Recht (S. 501 ff.) von Michael Schmidl aufgearbeitet worden.

Die Verwendung eines E-Mail Disclaimers führt nicht dazu, dass eine gesteigerte Vertraulichkeitsverpflichtung des E-Mail- Empfängers zu schaffen. … Trotz allem ist die Verwendung von Disclamer- Klauseln nicht schädlich.

Die Appellfunktion ist also alles, was einem bleibt!

Sollten Sie also nicht der intendierte Leser sein, verlassen Sie sofort diese Seite und löschen Sie diese aus Ihrem Cache und sagen Sie niemanden, was Sie hier gelesen haben! 😉

Kommentare (5)

Das ist doch mal wieder typisch juristisch (Achtung: kein Angriff gegen die Blawgerin!): Es bringt nichts, doch trotzdem machen es alle, denn man kann ja nie wissen.

Die Disclaimer sind letztlich ebenso überflüssig wie das Wiederholen gesetzlicher Vorschriften in Miet-, Arbeits- oder IT-Verträgen, nur damit die Parteien wirklich glauben, was im Gesetz steht. Auch die formelhafte Wiederholung längst für rechtswidrig oder sinnleer erklärter Klauseln in AGB durch Juristen, die es besser wissen müssten, sind ein Beispiel dafür, wie man eigentlich einfache Sachverhalte unnötig verkomplizieren kann und Rechtsstreitigkeiten schon fast proviziert.

Es tut mir leid, aber dass, was hier so euphemistisch als “Appellfunktion” bezeichnet wird, sieht mir mehr nach Arbeitsbeschaffungsmaßnahme im Übrigen unterbeschäftiger Juristen aus, denen nichts neues mehr einfällt und die sich deshalb über rechtlich Belangloses in rechtlichen Belanglosigkeiten ergehen.

Carola Ernesti

Im deutschen Rechts- und Sprachraum magst du Recht haben, aber im angloamerikanischen Raum, also im internationalen E-Mailverkehr dürfte der Disclaimer schon seine Bedeutung haben. Haben wir unter den Lesern jemanden, der sich mit amerikanischem Recht auskennt und uns eine Lehrstunde erteilen kann? (Anke vielleicht?- oder immernoch auf Asientrip?)

Nun ja, wenn dies aber im angloamerikanischen Raum – unterstellt – anders sein sollte: Warum machen wir uns dann über deutschsprachige Disclaimer in deutschsprachigen E-Mails, gerichtet an Empfänger in Deutschland, Gedanken? Dann sollte man das Thema doch gleich aus der rechtsvergleichenden Perspektive betrachten und sich fragen, wieso etwa im angloamerikanischen – wiederum unterstellt – einem Disclaimer in einer per se nicht geheimen E-Mail eine die Vertraulichkeit steigernde Funktion zukommen kann.

[…] Dort scheint endlich mal jemand an der Seite gearbeitet haben, der den Sinn von Disclaimern verstanden hat: Ein Appell ohne rechtliche Bedeutung. […]

Diese mehrere Zeilen langen, häufig sogar mehrsprachigen Disclaimer, sorgen beim Ausdruck auf Papier vor allem dafür, dass man die Seite vollbekommt und evtl. sogar noch eine weitere Seite vom Drucker eingezogen wird und zusätzlich noch dafür, dass man richtig viel Tinte verbraucht und dadurch schneller neue Druckerpatronen kaufen muss. Über die Hälfte unserer Kunden aus der mittelständischen Industrie verwenden diese meines Erachtens vollkommen überflüssigen “E-Mail Disclaimer”.

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