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Missbrauch von Kundendaten durch Arbeitnehmer rechtfertigt fristlose Kündigung

Das Arbeitsgericht Siegburg hatte über eine fristlose Kündigung zu entscheiden. (Az. 3 Ca 1793/19 vom 15.01.2020 – Pressemitteilung)

Wenn ein IT-Mitarbeiter sensible Kundendaten nicht schützt, sondern durch seinen Datenzugriff missbraucht und dadurch gegen seine Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Interessen des Arbeitgebers eklatant verstößt, rechtfertigt dies eine fristlose Kündigung.

Dies gilt auch für das Aufdecken vermeintlicher Sicherheitslücken durch missbräuchliche Verwendung sensibler Kundendaten.

Was können Sie tun, damit es dazu bei Ihnen nicht kommt?

Sensibilisieren Sie regelmäßig Ihre Mitarbeiter, z.B. durch Schulungen hinsichtlich des Datenschutzes. Wir bieten Schulungen aller Art zum Thema Datenschutz an; Webinare, Vor-Ort Schulungen oder Beratung von Schulungsunterlagen oder beraten im worst case auch hinsichtlich Ihrer arbeitsrechtlichen Möglichkeiten.