Wem zu “EAR” nur “Essen auf Rädern” einfällt, dem sei der absolut lesenswerte sowohl für Juristen als auch für Unternehmen, die es betrifft und aktualisierte Artikel zu den Rechten und Pflichten aus dem ElektroG vom Kollegen Max-Lion Keller (via www.it-recht-kanzlei.de) ans Herz gelegt!
Seit dem 24.11.2005 muss sich jeder Hersteller im Sinne des ElektroG bei der zuständigen Stelle, der Stiftung Elektro-Altgeräte registrieren lassen. Achtung: Für nicht registrierte Elektrogeräte besteht ein Vertriebsverbot>!