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Datenschutzaufsicht europarechtswidrig

Der EuGH hat das deutsche System der Staatsaufsicht in der Privatwirtschaft als europarechtswidrig eingestuft. Die Grundrechte müssten in der EU überall auf gleichem Niveau gewahrt werden.

Hier geht es zum Urteil.

Eine ausführliche Besprechung finden Sie unter rechtslupe.de.