Wir nutzen das von der Bundesnotarkammer bereitgestellte Online-Verfahren zur Anmeldung Ihrer Vorsorgevollmacht.
Seit dem 1.3.2005 können alle Bürgerinnen und Bürger ihre Vorsorgevollmachten zum Zentralen Vorsorgeregister melden. Die Eintragung im Register hilft, Vorsorgevollmachten im Betreuungsfall zu finden.
Es empfiehlt sich, für die Errichtung von Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen rechtlichen Rat in Anspruch zu nehmen. Beispielsweise müssen verschiedene Punkte (etwa die Befugnis zur Einwilligung in eine das Leben gefährdende Operation) ausdrücklich in der Vorsorgevollmacht angesprochen sein, damit die Vertrauensperson auch zu diesen Entscheidungen berechtigt ist. Rechtlichen Rat erteilen Notare und Rechtsanwälte.
Ausschließlich die Vormundschaftsgerichte, also die Gerichte, die über die Anordnung einer Betreuung zu entscheiden haben, können Ihre Daten einsehen. Dies geschieht über besonders gesicherte Verbindungen im Internet bzw. Justiznetz.