Für alle Kollegen und Kolleginnen, die hier mitlesen und sich für IT-Recht interessieren, darf ich auf die jährlich von der DSRI – Stiftung für Recht und Informatik – veranstaltete Herbstakademie hinweisen.
Dieses Jahr findet die Veranstaltung in der Zeche Zollverein, Essen vom 10. – 13. September 2008 statt.
Ich würde mich freuen den ein oder anderen Kollegen/Kollegin vom Fachanwaltskurs IT-Recht (Januar bis März 2007 in Düsseldorf) wieder zu sehen!
Der Veranstalter hat mir mitgeteilt, dass dort auch auf Wunsch der Fortbildungsnachweis gem. § 15 FAO erteilt wird.
Zur Erläuterung:
Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss jährlich auf diesem Gebiet wissenschaftlich publizieren oder mindestens an einer anwaltlichen Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.