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Streitwerte bei Unterlassungsansprüchen wegen Spam

Eine schöne Übersicht habe ich heute in der Rafa-Z zu dem Thema Streitwerte gelesen. Dabei handelt es sich eine Leserzuschrift: zur Ermittlung des Streitwerts bei Unterlassungsansprüchen wegen unerlaubter Telefax-Werbung.

Dabei müssen im geschäftlichen Verkehr folgende Fallgestaltungen unterschieden werden:

1. Spam unter Gewerbetreibenden, die nicht im Wettbewerbsverhältnis stehen:

Der Streitwert beträgt 3.000,00 EUR (AG Iserlohn, 4 C 465/06, AG Meinertshagen 4 C 120/06)

2. Spam unter Gewerbetreibenden, die in einem Wettbewerbsverhältnis stehen:

Der Streitwert beträgt 15.000,00 EUR (LG Hagen, 22 O 18/06, OLG Hamm 4 W 150/07)

* Spam meint hier den Fall unerlaubter E-Mail Werbung