Scroll Top

Elektronisches Mahnverfahren

Ab dem 01.12.2008 dürfen Mahnanträge durch Rechtsanwälte nur noch in maschinell lesbarer Form übermittelt werden.

Die Webseite “mahngerichte.de” ist ein gemeinsamer Auftritt der Mahngerichte der Bundesländer, die am automatisierten gerichtlichen Mahnverfahren teilnehmen.

Hier stehen aktuelle Informationen zum gerichtlichen Mahnverfahren zur Verfügung.

Kommentare (3)

Der Hersteller meiner Anwaltssoftware hat auf seinen Webseiten m.E. ganz informative Übersichtsgrafiken zum elektronischen Mahnverfahren bereitgestellt:

http://www.kanzleirechner.de/downloads/flyer/eda_egvp_mahnverfahren_antrag.htm

http://www.kanzleirechner.de/downloads/flyer/eda_egvp_mahnverfahren_antworten.htm

und weitere Informationen…
http://www.kanzleirechner.de/home/eda_mahnverfahren_egvp.htm

Gruß RA Meier

Was bedeutet eigentlich, dass mein Anwalt “in maschinell lesbarer Form übermitteln” muss? Muss er im Gegensatz zu Privatpersonen, die es noch auf Papier einreichen können, nur elektronisch mit so einer Signaturkarte übermitteln können? Würde gerne den Unterschied verstehen.

@Marc: Der Anwalt muß eine maschinell lebare Form wählen (also Barcode-Antrag oder in elektronischer Form). Ein Privatmann darf nach wie vor die grünen Formulare verwenden.

Kommentare sind deaktiviert.